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Der Unterricht in der Hauptphase ist in einem System von Kursen organisiert, die Fächern zugeordnet und grundsätzlich jahrgangsbezogen sind. Die unterrichtenden Lehrkräfte müssen grundsätzlich die Befähigung zum Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasium und Gemeinschaftsschule) beziehungsweise zum Lehramt an beruflichen Schulen besitzen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
Kurse sind Unterrichtseinheiten eines Faches von der Dauer eines Schulhalbjahres (Kurshalbjahre). Sie bauen als Folgekurse im Rahmen des jeweiligen Lehrplans inhaltlich und methodisch aufeinander auf.
Die Kernfächer Deutsch, Mathematik und die aus der Sekundarstufe I fortgeführten Fremdsprachen sowie die Fächer Biologie, Chemie, Physik, Erdkunde und Politik werden sowohl auf grundlegendem (G-Kurs) als auch erhöhtem Anforderungsniveau (L-Kurs) unterrichtet. Die Fächer Bildende Kunst, Musik, Informatik, Evangelische/ Katholische Religion, Allgemeine Ethik und Sport sowie die in der Einführungsphase neu einsetzende Fremdsprache werden nur auf grundlegendem Anforderungsniveau (G-Kurs) unterrichtet.
In der Hauptphase gibt es keine Versetzungen beziehungsweise Nichtversetzungen.