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Erstmalig nicht zugelassene Studierende wiederholen die Einführungsphase. Eine freiwillige Wiederholung der Einführungsphase ist nur bei Vorliegen besonderer, von der/dem Studierenden nicht zu vertretender Gründe möglich und bedarf der Genehmigung durch die Klassenkonferenz.
Studierende, die nach Wiederholung der Einführungsphase erneut nicht zugelassen werden, müssen das Saarland-Kolleg verlassen. Hiervon abweichend kann die Klassenkonferenz ausnahmsweise eine nochmalige Wiederholung gestatten, wenn der/die Studierende die Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nicht zu vertreten hat; die Entscheidung ist in der Niederschrift zu begründen. b) Gestaltung der Hauptphase