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Der Unterricht in der Hauptphase ist in einem System von Kursen organisiert, die Fächern zugeordnet und grundsätzlich jahrgangsbezogen sind. Die unterrichtenden Lehrkräfte müssen grundsätzlich die Befähigung zum Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasium und Gemeinschaftsschulen) beziehungsweise zum Lehramt an beruflichen Schulen besitzen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
Kurse sind Unterrichtseinheiten eines Faches von der Dauer eines Schulhalbjahres (Kurshalbjahre). Sie bauen als Folgekurse im Rahmen des jeweiligen Lehrplans inhaltlich und methodisch aufeinander auf.
Die Kernfächer Deutsch, Mathematik und die aus der Sekundarstufe I fortgeführten Fremdsprachen sowie die Fächer Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Erdkunde, Politik, Bildende Kunst, Musik, Informatik, Evangelische Religion/Katholische Religion, Allgemeine Ethik und Sport werden sowohl auf grundlegendem (§ 14) als auch auf erhöhtem Anforderungsniveau (§ 13) unterrichtet. In der gymnasialen Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen werden auch die beruflichen Fächer Betriebswirtschaftslehre einschließlich Rechnungswesen, Volkswirtschaftslehre, Gesundheit, Pädagogik/Psychologie, Metalltechnik, Elektrotechnik, Biotechnologie und Informatiksysteme, die das profilgebende berufliche Fach (berufliches Profilfach) sein können, auf grundlegendem oder auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Das berufliche Profilfach Wirtschaftslehre wird ausschließlich auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Alle übrigen Fächer werden auf grundlegendem Anforderungsniveau unterrichtet.
In der Hauptphase gibt es keine Versetzungen beziehungsweise Nichtversetzungen.