§ 7 Abs. 4 SKAG BerlinDie für die Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungsbehörde des Landes Berlin trifft auf Vorschlag des für die Krankenkassenart zuständigen…
§ 3 Abs. 2 BVAGGesetz über die Errichtung des Bundesversicherungsamts, die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger und die Regelung von Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und der betrieblichen Altersfürsorge
Die für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder oder die nach Landesrecht bestimmten sonstigen Behörden haben auch die…
§ 6 BVAGGesetz über die Errichtung des Bundesversicherungsamts, die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger und die Regelung von Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und der betrieblichen Altersfürsorge
Die Verwaltungsaufgaben und -befugnisse, die bis zum 31. Dezember 1953 den Oberversicherungsämtern oder ihren Vorsitzenden zustanden, gehen auf die nach…
§ 91 Abs. 2 SGB 4Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
Die Landesregierungen können einzelne Aufgaben, die dieses Gesetzbuch den obersten Landesbehörden zuweist, auf Versicherungsbehörden und andere Behörden ihres…
§ 8 SGGEGAG SLGesetz Nr. 630 zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes Vom 18. Juni 1958
Die Aufgaben und Befugnisse des Landesversicherungsamts und der Oberversicherungsämter, die nicht auf die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit übergehen, werden…