§ 19 Abs. 1 Nr. 2 SAZVVerordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten
als Befehlshaberin, Befehlshaber, Kommandeurin, Kommandeur, stellvertretende Befehlshaberin, stellvertretender Befehlshaber, stellvertretende Kommandeurin oder…
Art. 5 Abs. 1 Buchst. b 32015D0528BESCHLUSS (GASP) 2015/528 DES RATES vom 27. März 2015 über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen (Athena) und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/871/GASP
dem Befehlshaber der jeweiligen Operation („Operation Commander“, im Folgenden „Befehlshaber der Operation“) hinsichtlich der von ihm befehligten Operation,
Anlage 25 Nr. 4 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
Besatzungsmitgliedsnummer des Inhabers (zu entnehmen aus dem SDB)
Art. 12 Abs. 3 32023D1599BESCHLUSS (GASP) 2023/1599 DES RATES vom 3. August 2023 über eine Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea
Der Militärische Kommandeur übt unter der politischen Kontrolle und strategischen Leitung des PSK und unter der Gesamtverantwortung des Hohen Vertreters die…
§ 21 Abs. 1 Nr. 2 SAZVVerordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten
die Befehlshaberin oder der Befehlshaber Operatives Führungskommando der Bundeswehr,