Erwägungsgrund 5 32015D0528
Der Rat hat auf seiner Tagung vom 22. September 2003 beschlossen, dass die Union die Finanzierung der gemeinsamen Kosten von Militäroperationen jeglicher Größe, Komplexität oder Dringlichkeit flexibel verwalten können sollte und dass sie hierzu insbesondere bis spätestens zum 1. März 2004 einen ständigen Finanzierungsmechanismus für die Finanzierung der gemeinsamen Kosten aller künftigen Militäroperationen der Union einrichtet.