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Die Gemeinden übermitteln dem Krebsregister für statistische Auswertungen die Zahl der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31. Dezember eines Kalenderjahres, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter und Ortsteil, bis zum 30. September des Folgejahres. Die Daten sind in elektronischer Form zu liefern. Das Krebsregister Saarland legt das zu verwendende Datenformat und die Zusammenfassung in Altersgruppen fest.