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Das Statistische Amt übermittelt den Gesundheitsämtern von allen Sterbefällen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich und von verstorbenen Personen, die ihre Hauptwohnung in saarländischen Gemeinden hatten, bis zum 30. September des Folgejahres folgende Daten: Die Daten sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Codierung des Grundleidens,
Geschlecht,
Geburtsdatum,
Sterbedatum,
Standesamtsnummer,
Sterberegisternummer,
Wohnort.
Das Statistische Amt übermittelt dem Krebsregister für statistische Auswertungen die Zahl der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung in saarländischen Gemeinden am 31. Dezember eines Kalenderjahres, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter und Wohnort, bis zum 30. September des Folgejahres. Die Daten sind in elektronischer Form zu übermitteln. Das Krebsregister Saarland legt das zu verwendende Datenformat und die Zusammenfassung in Altersgruppen fest.