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Zum Zweck der Durchführung des Einladungswesens bei ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen (Mammographie-Screening) übermitteln die Meldebehörden der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung aller teilnahmeberechtigten Frauen, die gemäß der Krebsfrüherkennungsrichtlinie in der Fassung vom 18. Juni 2009 (BAnz. Nr. 148a vom 2. Oktober 2009), in der jeweils jüngsten geltenden Fassung, Anspruch auf Leistungen im Rahmen des Früherkennungsprogramms zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust haben an die Zentrale Stelle für das Mammographie-Screening regelmäßig zum Ersten eines Monats folgende Daten: 1. Familienname (derzeitiger und früherer Name mit Namensbestandteilen) 0101-0104, 0201-0204, 2. Vornamen 0301-0303, 3. Doktorgrad 0401, 4. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat 0601-0603, 5. derzeitige Anschrift 1200-1212.
Zum Zweck der Durchführung anderer Krebsfrüherkennungsprogramme und weiteren Präventionsmaßnahmen übermitteln die Meldebehörden der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung an die in der jeweils nach § 19 des Gesetzes über das Saarländische Krebsregister und zur Durchführung von Maßnahmen zur Krankheitsfrüherkennung zu erlassenden Verordnung benannten zuständigen Stelle regelmäßig zum Ersten eines Monats folgende Daten: 1. Familienname (derzeitiger und früherer Name mit Namensbestandteilen) 0101-0104, 0201-0204, 2. Vornamen 0301-0303, 3. Doktorgrad 0401, 4. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat 0601-0603, 5. Geschlecht 0701, 6. Anschriften (derzeitige und frühere Anschriften) 1200-1213a, 7. Einzugsdatum und Auszugsdatum 1301, 1306-1309.
Zum Zweck der Überprüfung der Vollständigkeit, zur Fortschreibung und Berichtigung des Krebsregisters übermitteln die Meldebehörden von den in einem Kalendermonat weggezogenen Personen regelmäßig zum 15. des Folgemonats der Vertrauensstelle folgende Daten: 1. Familienname (derzeitiger und früherer Name mit Namensbestandteilen) 0101-0104, 0201-0204, 2. Vornamen 0301-0303, 3. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat 0601-0603, 4. Geschlecht 0701, 5. Anschriften (derzeitige und frühere Anschriften) 1200-1233, 6. Einzugsdatum und Auszugsdatum 1301, 1306-1309.
Zum Zweck der Überprüfung der Vollständigkeit, zur Fortschreibung und Berichtigung des Krebsregisters übermitteln die Meldebehörden von den in einem Kalendermonat verstorbenen Personen regelmäßig zum 15. des Folgemonats der Vertrauensstelle folgende Daten: 1. Familienname (derzeitiger und früherer Name mit Namensbestandteilen) 0101-0104, 0201-0204, 2. Vornamen 0301-0303, 3. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat 0601-0603, 4. Geschlecht 0701, 5. Anschriften (derzeitige und frühere Anschriften) 1200-1233, 6. Sterbedatum und Sterbeort 1901, 1904.