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Das allgemeine Verständnis der Öffentlichkeit für die Ziele des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung sind bestmöglich zu fördern. Die öffentlichen und privaten Erziehungs-, Bildungs- und Informationsträger sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten über Ursachen und Bedeutung des Klimawandels sowie über die Aufgaben des Klimaschutzes aufklären und das Bewusstsein der Öffentlichkeit für ein dem Klimaschutz gerecht werdendes Handeln stärken. Abschnitt 5 Inkrafttreten