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Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Auf Grundlage der Erfahrungen mit diesem Gesetz, insbesondere zur Erreichung und Festlegung der Klimaschutzziele nach § 4 Absatz 1 und 2, evaluiert die Landesregierung dieses spätestens zum 31. Dezember 2028, im Anschluss daran alle fünf Jahre.