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Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündigung in Kraft.
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten nach Absatz 1 tritt die Ordnung über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen sowie von Kindheitspädagoginnen/Kindheitspädagogen vom 8. Dezember 2014 (Amtsbl. 2015 II S. 3) außer Kraft.