§ 2 Abs. 1 SächsHSFinVOSächsische Hochschulfinanzverordnung
Der für das jeweilige Kalenderjahr aufzustellende Wirtschaftsplan ist Grundlage der Wirtschaftsführung der Hochschule. Zum Vergleich sind jeweils die…
§ 87 Abs. 3 SHSGSaarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*
1Die Hochschule stellt bis zum 1. Juni jeden Jahres einen Wirtschaftsplan auf, der im Aufwand und Ertrag ausgeglichen sein muss und die Finanz-, Ertrags- und…
§ 10 Abs. 2 SfH-Gesetz NRWGesetz über die Stiftung für Hochschulzulassung
Vor Beginn eines jeden Kalenderjahrs (Geschäftsjahrs) hat die administrative Geschäftsführerin oder der administrative Geschäftsführer in Abstimmung mit der…