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Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr (Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter) kann eingestellt werden, wer
die Berechtigung zum Studium in einer geowissenschaftlichen Studienrichtung an staatlichen Hochschulen und staatlich anerkannten Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland besitzt und
sich für mindestens 15 Jahre zu einem Wehrdienst verpflichtet.
Die Einstellung erfolgt als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit.
Die Anwärterinnen und Anwärter führen im Schriftverkehr ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz „(Geoinformationsoffizieranwärterin)“ oder „(Geoinformationsoffizieranwärter)“ oder „(GeoInfoOA)“.
des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr besitzt, wer die in § 39 Absatz 3 genannten zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Die Einstellung erfolgt als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit.
Die Einstellung erfolgt als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit.
in die Laufbahnen der Feldwebel des Truppendienstes und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr, wer
Die Einstellung erfolgt als Soldatin auf Zeit oder Soldaten auf Zeit.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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