§ 14 Abs. 1 SLVOVorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst dauert mindestens sechs Monate.
§ 31 Abs. 1 SLVOVorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre.
§ 8 Abs. 2 LwhDAPV SL 2012Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung Agrar- und Umweltdienst (Fachgebiet landwirtschaftlicher Dienst) und des Lehramtes an landwirtschaftlichen Fachschulen Vom 29. Februar 2012
Zeiten einer beruflichen Tätigkeit, die nach Bestehen der Master- oder einer vergleichbaren Prüfung zurückgelegt und für die Ausbildung förderlich sind, können…
§ 23 Abs. 1 SLVOVorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre.
§ 7 Abs. 2 AVO VVD 2.1 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen
Auf den Vorbereitungsdienst kann ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule bis zur Dauer von zwölf Monaten angerechnet…