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Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre.
1Wer außerhalb des Vorbereitungsdienstes eine den Anforderungen des § 15 Absatz 2 des Saarländischen Beamtengesetzes entsprechende Ausbildung in einem Studiengang einer Hochschule, Fachhochschule oder vergleichbaren Einrichtung mit einem Bachelor oder einer anderen Prüfung abgeschlossen hat, der oder die der Laufbahnprüfung gleichwertig ist, besitzt ebenfalls die Laufbahnbefähigung. 2Über die Gleichwertigkeit entscheidet die oberste Dienstbehörde mit Zustimmung des Ministeriums für Inneres und Sport.
Der Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2 dauert mindestens drei Jahre. Er vermittelt in einem geeigneten, mit…
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre.
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre.
Der Vorbereitungsdienst dauert mindestens ein Jahr.
Der Vorbereitungsdienst dauert mindestens sechs Monate.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.