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In den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des gehobenen Dienstes kann eingestellt werden, wer eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
Das Ministerium für Bildung und Kultur stellt im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport fest, welcher Bildungsstand dem zu einem Hochschulstudium berechtigenden Bildungsstand entspricht.
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer a) einen Realschulabschluss oder b) einen Hauptschulabschluss und aa) eine förderliche abgeschlossene…
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer über die allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen verfügt und zudem
Das Ministerium für Bildung und Kultur stellt im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport fest, welcher Bildungsstand einem mittleren…
In den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des einfachen Dienstes kann eingestellt werden, wer einen Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand…
In den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des höheren Dienstes kann eingestellt werden, wer eine Prüfung oder einen Abschluss nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.