§ 2 Abs. 1 SMRFördZuVO SNSMR-Förderzuständigkeitsverordnung
Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für die Durchführung der Förderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur…
Art. 1 Abs. 5 SN-16986Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Förderzuständigkeitsverordnung SMK
Zuständig für die Durchführung der Förderung gemäß den Absätzen 1 bis 4 ist die Landesdirektion Sachsen.“
Anlage Nr. 2 SMWAFördZuVO SNFörderzuständigkeitsverordnung SMWA
Die Landesdirektion Sachsen ist für die Durchführung folgender Förderprogramme und Fördermaßnahmen zuständig:
Art. 2 Nr. 2 SN-19749Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen
§ 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für die Durchführung der Förderung mit dem…
§ 1 Abs. 1 SächsArbSchZuVOSächsische Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung
Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für den Vollzug