§ 15 Abs. 1 SN-2628Archivgesetz für den Freistaat Sachsen
Die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts können mit Zustimmung des Staatsministeriums des…
§ 4 Abs. 2 SN-2628Archivgesetz für den Freistaat Sachsen
Das Sächsische Staatsarchiv archiviert die Unterlagen der Gerichte, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen nach Maßgabe dieses…
§ 12 Abs. 1 SN-2628Archivgesetz für den Freistaat Sachsen
Der Sächsische Landtag unterhält ein eigenes Archiv. Er ist für die Archivierung der Unterlagen des Landtages, seiner Ausschüsse und sonstigen Gremien sowie…
§ 3 Abs. 3 SN-2628Archivgesetz für den Freistaat Sachsen
Die oberste Aufsichtsbehörde kann die Erfüllung einzelner Aufgaben des Sächsischen Staatsarchivs durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf andere Archive…
§ 1 Abs. 1 SN-2628Archivgesetz für den Freistaat Sachsen
Dieses Gesetz regelt die Archivierung von Unterlagen im Sächsischen Staatsarchiv und in den Archiven der der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden…