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Das Staatsministerium für Kultus ist in seinem Geschäftsbereich zuständig für Fördermaßnahmen, denen keine Förderrichtlinie zugrunde liegt.
Dies gilt nicht für die Förderung des Neubaus des Beruflichen Schulzentrums für Elektrotechnik Dresden.
§ 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Einzelfallförderung Das Staatsministerium für Kultus und Sport ist in seinem Geschäftsbereich zuständig für Fördermaßnahmen,…
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förder programmen und Fördermaßnahmen in den…
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen in den…
Absatz 1 Nummer 2 ist das Staatsministerium für Kultus.
Zuständig für die Durchführung der Förderung gemäß Absatz 1 ist das Landesamt für Schule und Bildung, soweit die Förderung bis zum 31. Dezember 2018 bewilligt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.