Art. 1 Abs. 3 Nr. 50 Buchst. c SN-3640Zweites Gesetz zur Umsetzung des besseren Schulkonzepts
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Der Schülerrat kann einen an der Schule unterrichtenden Lehrer mit dessen Einverständnis zum…
§ 51 Abs. 4 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Der Schülerrat kann einen an der Schule unterrichtenden Lehrer mit dessen Einverständnis zum Vertrauenslehrer wählen.
§ 4 Abs. 1 NRW-27537Verordnung über die Wahl der Mitglieder zu den Förderungsausschüssen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Als Vertreter der Mitglieder des Lehrkörpers kann gewählt werden, wer zum Zeitpunkt der Wahl dem Lehrkörper einer Ausbildungsstätte oder einer Fachrichtung…
§ 56 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Die oberste Schulaufsichtsbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Einzelheiten der Schülermitwirkung zu regeln, insbesondere die Zusammensetzung,…
§ 2 Abs. 2 ZDVGGesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
Für Lehrgänge entfällt die Wahl des Vertrauensmannes und der Stellvertreter, wenn die voraussichtliche Amtsdauer des Vertrauensmannes bis zur Beendigung des…