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Die Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und der Sächsischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen, der Justiz, für Kultus, für Wissenschaft und Kunst, für Wirtschaft und Arbeit, für Soziales sowie für Umwelt und Landwirtschaft zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes (Sächsische Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz – SächsBBiGAVO) vom 19. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 152, 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 251), wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 3 und 4 Satz 1 Nr. 3 sowie Satz 2 und in § 2 Abs. 4 Nr. 3 werden jeweils die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
In § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und § 2 Abs. 4 Nr. 2 werden jeweils die Wörter „das Landesvermessungsamt“ durch die Wörter „der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen“ ersetzt.
In § 2 Abs. 4 Nr. 3 werden die Wörter „dessen Regierungsbezirk“ durch die Wörter „deren Direktionsbezirk“ ersetzt.
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