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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst im Freistaat Sachsen (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst – SächsAPOmVwD) vom 31. Juli 2001 (SächsGVBl. S. 460), geändert durch Verordnung vom 24. März 2005 (SächsGVBl. S. 72), wird wie folgt geändert:
In § 6 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 Satz 1 und § 26 Abs. 2 Satz 2 werden jeweils die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt. 2.. In § 9 Abs. 4 und § 29 Abs. 2 Satz 2 werden jeweils die Wörter „dem Regierungspräsidium“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.
In § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 werden die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.
In § 14 Abs. 3 Satz 1, § 16 Satz 1 und § 17 Abs. 1 Satz 4 werden jeweils die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Die Landesdirektion“ ersetzt.
§ 27 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter „vom Regierungspräsidium“ durch die Wörter „von der Landesdirektion“ ersetzt.
In Satz 4 werden die Wörter „vom Regierungspräsidenten“ durch die Wörter „von dem Präsidenten der Landesdirektion“ ersetzt.
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