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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen (StrPrüfVO) vom 14. August 1996 (SächsGVBl. S. 372), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. September 2004 (SächsGVBl. S. 469), wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 1 werden die Wörter „dem Regierungspräsidium“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ und das Wort „Baustatik“ durch das Wort „Standsicherheit“ ersetzt.
In § 5 werden die Wörter „dem für das Prüfobjekt zuständigen Regierungspräsidium beziehungsweise dem Autobahnamt Sachsen“ durch die Angabe „bei Bundesfern- und Staatsstraßen, soweit der Bund oder der Freistaat Sachsen Straßenbaulastträger sind, der nach § 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder § 47 Abs. 3 SächsStrG zuständigen Straßenbaubehörde, und in allen anderen Fällen der Landesdirektion“ ersetzt.
In § 6 Abs. 1 Halbsatz 2 werden die Wörter „vom Regierungspräsidium“ durch die Wörter „von der Landesdirektion“ ersetzt.
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