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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO) vom 27. August 1991 (SächsGVBl. S. 324), geändert durch Verordnung vom 9. November 2004 (SächsGVBl. S. 586), wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
In § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 4 Abs. 1 werden jeweils die Wörter „vom Regierungspräsidium“ durch die Wörter „von der Landesdirektion“ ersetzt.
§ 11 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „dem Regierungspräsidium“ werden durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.
Die Wörter „Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörde“ werden durch das Wort „Flurbereinigungsbehörde“ ersetzt.
§ 12 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörden“ durch das Wort „Flurbereinigungsbehörden“ ersetzt.
Die Wörter „Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörde“ werden durch das Wort „Flurbereinigungsbehörden“ ersetzt.
Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt:
„§ 15a Übergangsvorschrift Die am 31. Juli 2008 bestehenden Gutachterausschüsse bleiben für das Gebiet, für das sie gebildet worden sind, bis 30. Juni 2009 zuständig.“
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