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In den §§ 1 und 2 Abs. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten nach dem Schutzbereichgesetz und dem Landbeschaffungsgesetz vom 14. Dezember 1999 (SächsGVB. 2000 S. 1) wird das Wort „Regierungspräsidien“ jeweils durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
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