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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Bezeichnung der Diplomgrade an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen vom 12. Dezember 1994 (SächsGVBl. S. 1649) und die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Bezeichnung des Diplomgrades an der Fachhochschule für Polizei Sachsen vom 5. Mai 1997 (SächsGVBl. S. 411) treten am 31. März 2009 außer Kraft. Dresden, den 18. August 2008 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister des Innern Dr. Albrecht Buttolo
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