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Für die Kündigung der in Artikel 1 und 2 geänderten Staatsverträge sind die dort vorgesehenen Kündigungsvorschriften maßgebend.
Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 2008 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
Die Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.
Die Länder werden ermächtigt, den Wortlaut des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in der Fassung, die sich aus den Artikeln 1 und 2 ergibt, mit neuem Datum bekannt zu machen. Berlin, den 12. Juni 2008 Für das Land Baden-Württemberg: Günther H. Oettinger Für den Freistaat Bayern: Günther Beckstein Für das Land Berlin: Klaus Wowereit Für das Land Brandenburg: Matthias Platzeck Für die Freie Hansestadt Bremen: Jens Böhrnsen Für die Freie und Hansestadt Hamburg: Ole von Beust Für das Land Hessen: R. Koch Für das Land Mecklenburg-Vorpommern: H. Ringstorff Für das Land Niedersachsen: Christian Wulff Für das Land Nordrhein-Westfalen: Jürgen Rüttgers Für das Land Rheinland-Pfalz: Kurt Beck Für das Saarland: Peter Müller Für den Freistaat Sachsen: St. Tillich Für das Land Sachsen-Anhalt: Böhmer Für das Land Schleswig-Holstein: Peter Harry Carstensen Für den Freistaat Thüringen: Dieter Althaus
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