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In § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Prüfungen für Lehrgänge über künstliche Besamung und Embryotransfer nach dem Tierzuchtgesetz (Tierzuchtprüfungsverordnung – TierzPrüfVO) vom 30. März 1999 (SächsGVBl. S. 231) werden die Wörter „die Landesanstalt für Landwirtschaft“ durch die Wörter „das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie“ ersetzt.
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