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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes (Tierzuchtdurchführungsverordnung – TierZDVO) vom 5. April 1993 (SächsGVBl. S. 325), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 274, 278), wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „Landwirtschaft, Ernährung und Forsten“ durch die Wörter „Umwelt und Landwirtschaft“ ersetzt.
§ 1 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „dem zuständigen Regierungspräsidium“ durch die Worte „der Landesdirektion“ ersetzt.
In Absatz 2 werden die Wörter „die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft“ durch die Wörter „das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie“ ersetzt.
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