§ 7 Abs. 1 WuHGGesetz über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme Vom 25. November 1998
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Anerkennung nach § 2 Abs. 2 eine Weiterbildungsbezeichnung nach § 2 Abs. 1 führt.
§ 56 Abs. 1 SAIGSaarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) Vom 13. Juli 2016*[1]
Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt eine der in den §§ 1, 7 Absatz 1, §§ 20 und 27 Absatz 1 genannten Berufsbezeichnungen oder die nach § 2 Absatz 6 oder § 21…
§ 7 Abs. 1 LMChemG SLGesetz Nr. 2046 über die Berufsbezeichnungen „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ (Lebensmittelchemikergesetz Saarland - LMChemG SL -) Vom 18. November 2021
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine der in § 1 genannten Berufsbezeichnungen führt, ohne nach den §§ 1 bis 3 dazu berechtigt zu sein.
§ 25 Abs. 1 SV-VO NRWVerordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung 2018
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Absatz 1 oder § 6 Absatz 9 die Bezeichnung "staatlich anerkannte Sachverständige" oder…