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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen (Sächsische Auslandsreisekostenverordnung – SächsARKVO) vom 14. März 1997 (SächsGVBl. S. 362), zuletzt geändert durch Artikel 12 § 9 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 881), wird wie folgt geändert:
§ 1 wird aufgehoben.
§ 2 wird § 1.
§ 3 wird § 2 und in Absatz 4 wird die Angabe „§ 2“ durch die Angabe „§ 1“ ersetzt.
§ 4 wird § 3 und wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird die Angabe „§ 2“ jeweils durch die Angabe „§ 1“ ersetzt.
In Absatz 2 wird die Angabe „Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2008 (BGBl. I S. 2212)“ durch die Angabe „Artikel 15 Abs. 41 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 265)“ ersetzt.
Die Anlagen 1 bis 5 erhalten die aus dem Anhang ersichtlichen Fassungen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.