Art. 4 Abs. 1 SN-9341Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie zur Änderung des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem…
Art. 2 Abs. 1 SN-17214Gesetz zum 3. DIBt-Änderungsabkommen
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-15287Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-18070Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-17215Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.