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¹Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2011 für die Parteien in Kraft, deren Ratifikationsurkunden bis zum 30. September 2010 bei der Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind. ²Für die übrigen Parteien tritt er mit Wirkung zum Beginn des dritten Folgemonats ab Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz in Kraft.
Die Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Parteien die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden unverzüglich mit. Berlin, den 26. Januar 2010 Für die Bundesrepublik Deutschland Thomas de Maizière Berlin, den 16. Dezember 2009 Für das Land Baden-Württemberg Günther H. Oettinger Für den Freistaat Bayern Horst Seehofer Für das Land Berlin Harald Wolf Für das Land Brandenburg Matthias Platzeck Für die Freie Hansestadt Bremen Jens Böhrnsen Für die Freie und Hansestadt Hamburg Ole von Beust Für das Land Hessen Roland Koch Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Erwin Sellering Für das Land Niedersachsen Christian Wulff Für das Land Nordrhein-Westfalen Jürgen Rüttgers Für das Land Rheinland-Pfalz Kurt Beck Für das Saarland Peter Müller Für den Freistaat Sachsen Stanislaw Tillich Für das Land Sachsen-Anhalt Wolfgang Böhmer Für das Land Schleswig-Holstein Peter Harry Carstensen Für den Freistaat Thüringen Christine Lieberknecht
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