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Die gemäß der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt hergestellten elektrischen Verbindungen dürfen nicht vor dem Abschlagen der Umschlagleitungen getrennt werden.
Elektrische Kabelverbindungen zu den Fahrzeugen einschließlich Fernsprechkabel dürfen während des Ladens oder Löschens von entzündbaren flüssigen Stoffen und verflüssigten Gasen nicht hergestellt und nur durch Schnelltrennkupplungen getrennt werden.
Während eines Gewitters ist das Laden oder Löschen von entzündbaren flüssigen Stoffen und verflüssigten Gasen verboten.
Elektrische Kabelverbindungen zu den Fahrzeugen einschließlich Fernsprechkabel dürfen während des Ladens oder Löschens von flüssigen entzündbaren Stoffen nicht…
Die bewegliche Umschlagleitung darf am Anschlussstutzen des Tankschiffs erst angeschlossen werden, wenn der Schiffsführer das ordnungsgemäße Festliegen des…
Der Fahrzeugführer eines Fahrzeugs, das mit entzündbaren festen oder flüssigen Stoffen beladen ist, hat Flüssiggasanlagen unverzüglich nach dem Abstellen der…
In der Nähe von feuergefährlichen oder explosionsfähigen Gütern oder Transportbehältern darf nicht geraucht, gelötet, geschweißt oder nach anderen Verfahren mit…
An Bord von Tankschiffen, die entzündbare Flüssigkeiten oder entzündbare verflüssigte Gase befördern, oder die nach der Beförderung dieser Güter nicht entgast…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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