Art. 3 SN-11547Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat SachsenInkrafttreten und AußerkrafttretenZitatstelleDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, ausgenommen ist Artikel 1, welcher am 1. Januar 2011 in Kraft tritt.Inkrafttreten und Außerkrafttreten