Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, ausgenommen ist Artikel 1, welcher am 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Ladenschlusszeiten in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten sowie auf bestimmten Flughäfen und Bahnhöfen (Ladenschlussverordnung – LSchlVO) vom 20. April 2006 (SächsGVBl. S. 98, 459) tritt am 1. Januar 2011 außer Kraft. Dresden, den 1. Dezember 2010 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sven Morlok Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.