§ 14 Abs. 1 GleibWVVerordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes
Für jeden Wahlgang ist ein eigener Stimmzettel vorzusehen. Die Stimmzettel eines Wahlgangs müssen in Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung identisch…
§ 13 Abs. 2 SächsSparkWVOVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten der Sparkassen
Bei Verhältniswahl sind die Stimmzettel als Einzelstimmzettel für jeden Wahlvorschlag herzustellen. Sind die Einzelstimmzettel nur durch Perforation getrennt,…
§ 15 Abs. 2 SGleibWVVerordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen durch Soldatinnen der Bundeswehr
Das Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels im Wahlraum ausgeübt. Für jeden Wahlgang ist ein eigener Stimmzettel vorzusehen. Die Stimmzettel für einen…
§ 42 KomWG SNKommunalwahlgesetz
Der Stimmzettel muss die Bezeichnungen und die Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge enthalten. Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden, muss der…
§ 33 Abs. 2 MontanMitbestGErgGWO 2005Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
Der Hauptwahlvorstand hat die Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln nach der Reihenfolge der Ordnungsnummern sowie unter Angabe der an erster und zweiter Stelle…