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§ 2 des Gesetzes zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle hinsichtlich der Überwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und anderer polizeilicher Maßnahmen unter Einsatz besonderer Mittel im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kontrollgesetz – SächsKontrollG) vom 22. April 2003 (SächsGVBl. S. 106) wird wie folgt geändert:
Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Dem Parlamentarischen Kontrollgremium obliegt die parlamentarische Kontrolle von Maßnahmen der Überwachung von Wohnungen gemäß Artikel 13 Abs. 6 in Verbindung mit Artikel 13 Abs. 3 bis 5 des Grundgesetzes, § 41 in Verbindung mit § 38 Abs. 13 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Oktober 2011 (SächsGVBl. S. 370) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, sowie gemäß der §§ 100e und 100b Abs. 5 der Strafprozessordnung (StPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2300, 2302) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, auf der Grundlage von jährlichen Berichten der zuständigen Staatministerien an den Landtag zu abgeschlossenen Vorgängen.“
In Satz 2 wird die Angabe „§ 36 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4“ durch die Angabe „§ 38 Abs. 1 und § 42“ ersetzt.
In § 2 Satz 2 des Gesetzes zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle hinsichtlich der Überwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und anderer…
§ 2 des Sächsischen Kontrollgesetzes vom 22. April 2003 (SächsGVBl. S. 106), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 890)…
Das Sächsische Kontrollgesetz vom 22. April 2003 (SächsGVBl. S. 106), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358) geändert…
Dem Parlamentarischen Kontrollgremium obliegt die parlamentarische Kontrolle von Maßnahmen gemäß den §§ 60 bis 62 und 63 bis 68 des Sächsischen…
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Kontrolle durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte oder den Sächsischen Datenschutz- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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