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Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen, des Sächsischen Sicherheitswachtgesetzes, des Sächsischen Kontrollgesetzes und des Sächsischen Ordnungswidrigkeitengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen und des Gesetzes zur Ausführung des Artikel…
Das Staatsministerium des Innern kann das Polizeigesetz des Freistaates Sachsen in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…
Das Staatsministerium des Innern kann das Polizeigesetz des Freistaates Sachsen in seiner vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, das Polizeigesetz des Freistaates Sachsen in seiner vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.