Art. 4 SN-4393Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen
Das Staatsministerium des Innern kann das Polizeigesetz des Freistaates Sachsen in seiner vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-3679Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes
Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, das Polizeigesetz des Freistaates Sachsen in seiner vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 6 SN-12104Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen, des Sächsischen Sicherheitswachtgesetzes, des Sächsischen…