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Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Kommunalhaushaltsverordnung in der vom In-Kraft-Treten dieser Verordnung an geltenden Fassung im…
Das Sächsische Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Kommunalkassenverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im…
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik (Sächsische…
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft (Sächsische…
§ 16 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik (Sächsische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.