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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Häfen im Freistaat Sachsen (Sächsische Hafenverordnung – SächsHafVO) vom 25. Oktober 2010 (SächsGVBl. S. 315), geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 2. März 2012 (SächsGVBl. S. 163, 166), wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 3 wird die Angabe „§ 36 Abs. 4 Satz 2 und 3“ durch die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2 und 3“ ersetzt.
In § 45 Abs. 1 bis 6 wird jeweils die Angabe „§ 135 Abs. 1 Nr. 22“ durch die Angabe „§ 122 Abs. 1 Nr. 24“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.