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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung der Gewerbeordnung (SächsGewODVO) vom 28. Januar 1992 (SächsGVBl. S. 40), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Oktober 2010 (SächsGVBl. S. 298), wird wie folgt geändert:
In § 1 Nr. 1 und 3 werden die Wörter „und Arbeit“ jeweils durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
§ 3 wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 3 Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen “.
Nach dem Wort „Landesdirektion“ wird das Wort „Sachsen“ eingefügt.
§ 10 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 2 werden das Wort „Fachaufsichtsbehörden“ durch das Wort „Fachaufsichtsbehörde“ und die Wörter „sind die Landesdirektionen“ durch die Wörter „ist die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Satz 3 werden die Wörter „sind die Landesdirektionen“ durch die Wörter „ist die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Satz 4 werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
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