Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Bestimmung der den Landkreisen und Kreisfreien Städten obliegenden Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufgaben an Staats- und Bundesstraßen im Freistaat Sachsen (Sächsische Straßenunterhaltungs- und -instandsetzungsverordnung – SächsStrUIVO) vom 2. April 2009 (SächsGVBl. S. 165), geändert durch Artikel 31 § 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 404) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
§ 2 wird aufgehoben.
§ 3 wird § 2.
In der Anlage zu § 1 werden die Wörter „Landesamt für Straßenbau“ durch die Wörter „Landesamt für Straßenbau und Verkehr“, die Wörter „Landesamtes für Straßenbau“ durch die Wörter „Landesamtes für Straßenbau und Verkehr“ und die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.