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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen (StrPrüfVO) vom 14. August 1996 (SächsGVBl. S. 372), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Februar 2009 (SächsGVBl. S. 94), wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
§ 2 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird das Wort „Leipzig“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
In Absatz 3 werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
In Absatz 4 werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
In § 4 Abs. 3 Satz 3 werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
In § 5 werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt und nach dem Wort „Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ eingefügt sowie die Angabe „§ 47 Abs. 3 SächsStrG“ durch die Angabe „§ 47 Abs. 2 SächsStrG“ ersetzt.
In § 6 Abs. 1 Halbsatz 2 wird das Wort „Leipzig“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
In § 11 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
In § 12 Abs. 1 Nr. 3 werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
soweit sie Bestandteile öffentlicher Straßen sind (bauliche Anlagen).
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen (StrPrüfVO)…
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen (StrPrüfVO)…
In § 12 Abs. 1 werden die Wörter „, den zuständigen Straßenbauämtern und den Landesdirektionen“ durch die Wörter „und dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr“…
In der Überschrift werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.