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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Meldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) vom 13. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 540, 2010 S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2010 (SächsGVBl. S. 182, 184), wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird in § 38 das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
§ 38 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Absatz 1 werden die Wörter „jeweils zuständigen Landesdirektionen“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Absatz 2 wird das Wort „Leipzig“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
In Absatz 3 wird das Wort „Chemnitz“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.