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§ 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Zuständigkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylverfahrensgesetz (Sächsische Aufenthalts- und Asylverfahrenszuständigkeitsverordnung – SächsAAZuVO) vom 22. Dezember 2008 (SächsGVBl. 2009 S. 39) wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird das Wort „Chemnitz“ jeweils durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Das Wort „Chemnitz“ wird durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
Die Nummern 3 und 4 werden wie folgt gefasst:
„3. für die Aufgaben nach § 6 Abs. 1 bis 3 und § 7 SächsFlüAG und
für die Verteilung der Asylbewerber und der Personen nach § 5 Nr. 4 SächsFlüAG.“
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
Satz 1 wird gestrichen.
In dem neuen Satz 1 wird das Wort „Chemnitz“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
Das Gesetz über die Zuständigkeiten zur Ausführung des Aufenthaltsgesetzes und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen im Freistaat Sachsen…
In § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Zuständigkeiten zur Ausführung des Aufenthaltsgesetzes und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen im…
§ 3 wird wie folgt gefasst:
In Absatz 2 werden die Wörter „Landesdirektion Chemnitz“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.