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Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft ist zuständig
für die Durchführung von Fördermaßnahmen ohne zugrunde liegende Förderrichtlinie in den Bereichen Energie sowie Klima-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, soweit nicht eine andere Behörde im Zuge der Durchführung dieser Fördermaßnahmen bereits früher und auf der Grundlage einer zu diesem Zeitpunkt geltenden Förderrichtlinie tätig geworden ist und
für die Förderung von Maßnahmen nach § 7 Absatz 1, sofern es sich um Vorhaben handelt, die als Einzelprojekte unmittelbar nach Förderprogrammen Dritter, insbesondere des Bundes oder der Europäischen Union, gefördert werden.
Aufgaben der Förderung im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, soweit sie im Zusammenhang mit den…
Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft ist die zuständige Behörde
Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft ist die zuständige Behörde im Sinne
Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft bleibt die nach Landesrecht zuständige Behörde, Prämienbehörde, Zahlstelle, Stelle,…
Im Satzteil vor Nummer 1 werden nach den Wörtern „Das Staatsministerium für“ die Wörter „Energie, Klimaschutz,“ eingefügt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.