Art. 2 Abs. 1 SN-12436Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-1232Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-1198Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Bayern über die Zugehhörigkeit der kammerangehörigen Ingenieure des Freistaates Sachsen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 2 SN-4428Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. Das vorstehende…
Art. 2 Abs. 1 SN-12792Gesetz zum „Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder“
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.